Präambel

Junge Menschen sind aufgerufen, in verantwortungsbewußtem Handeln ihren Beitrag zur Fortentwicklung der Demokratie in unserem Land, in Europa und weltweit in Frieden, Gleichheit, Gerechtigkeit und im Sinne internationaler Solidarität zu leisten.

Der Stadtjugendring als freiwillige Arbeitsgemeinschaft und Zusammenschluß von Verbänden und Initiativen der Kinder- und Jugendarbeit versteht seine Arbeit als Interessenvertreter seiner Mitglieder. Er hält es auch für seine Pflicht, die Interessen nichtorganisierter junger Menschen in die politische Diskussion einzubringen und ihnen Gehör zu verschaffen.

Zunehmend raschere Wandlungsprozesse und komplexe gesellschaftliche Realitäten bedingen geradezu die Notwendigkeit, jungen Menschen echte Möglichkeiten zur demokratischen Selbstorganisation zu bieten. Lern- und Experimentierfelder, die eine partnerschaftliche Beteiligung an allen sie betreffenden Fragen garantieren, müssen geschaffen werden.

Der Stadtjugendring Stuttgart e.V. tritt deshalb im Rahmen der gesetzlichen Grundlage als Vertreter seiner Mitgliedsorganisationen für umfassende Beteiligungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen in allen gesellschaftlichen Bereichen ein.

Er tritt ein für die Stärkung des ehrenamtlichen Engagements in unserer Gesellschaft. Er tritt ein für die Erhaltung unserer natürlichen Lebensgrundlagen und das gleichberechtigte und partnerschaftliche Zusammenleben von Menschen, unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Nationalität und Religion.

Im Sinne eines umfassenden jugendpolitischen Mandats gibt sich der Stadtjugendring Stuttgart e.V. folgende Satzung

Satzung SJR Stuttgart

Geschäftsordnung

Die Geschäftsordnung des Stadtjugendrings kannst du hier herunterladen:
Geschäftsordnung SJR Stuttgart