Kriterien für die Aufnahme in den SJR

Jugendverbände, Jugendgruppen und Jugendinitiativen können Mitglied im Stadtjugendring werden.

Wie ist ein Jugendverband definiert?
Ein Jugendverband ist die organisierte bzw. organisierende Jugend als Netzwerk von Jugendgruppen. Ein Jugendverband besteht aus mehreren selbstständigen Organisationseinheiten bzw. Vereinen.

Was ist eine Jugendgruppe?
Eine Jugendgruppe ist ähnlich einem Jugendverband, hat aber keine selbständigen Untergliederungen.

Was ist eine Jugendinitiative?
Eine Jugendinitiative ist ein temporärer Zusammenschluss von Jugendlichen.

Hier kannst du die gesamte Satzung herunterladen.

Aufnahmekriterien als PDF-Dokument

Die Aufnahme ist in der Satzung geregelt

§ 4 Mitgliedschaft

  • 1. Die Mitgliedschaft im Stadtjugendring Stuttgart e.V. ist freiwillig. Sie verpflichtet zur Mitarbeit.
  • 2. Für die Aufgaben des Stadtjugendrings nach §3 seiner Satzung wird eine jährliche Umlage von den Vereinsmitgliedern erhoben. Die Umlage entspricht der Höhe der Zuschusssumme, die den einzelnen Vereinsmitgliedern von der Landeshauptstadt Stuttgart jährlich für die Aufgaben des Stadtjugendrings bewilligt wird. Über die Mittelverwendung beschließt jährlich die Mitgliederversammlung im Rahmen der Jahresplanung.
  • 3. Mitglied können Jugendverbände, Jugendgruppen und Jugendinitiativen sein, deren Satzung oder Ordnung und praktische Arbeit der Zielsetzung des Vereins entsprechen und die Jugendarbeit im Sinne des § 11 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes betreiben.
  • 4. Jugendverbände, Jugendgruppen und Jugendinitiativen müssen bei Neuaufnahme
    mindestens 15 jugendliche Mitglieder haben.

§ 5 Aufnahme neuer Mitglieder

  • 1. Ein Aufnahmeantrag ist schriftlich unter Vorlage der Satzung oder Ordnung des Verbandes, einer detaillierten Mitgliederliste und einem Nachweis über die Tätigkeiten in der Jugendarbeit zu stellen. Er ist an den Vorstand des Stadtjugendrings zu richten und bei der Geschäftsstelle einzureichen.
  • 2. Über die Aufnahme entscheidet die Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit aller
    stimmberechtigten Vertreter und Vertreterinnen.