Das

Führungszeugnis

Führungszeugnis (erweitert) beantragen

 

Polizeiliche Führungszeugnisse geben Auskunft darüber, ob die im Zeugnis bezeichnete Person vorbestraft ist oder nicht. Arbeitgeber verlangen daher oft vor der Einstellung eines neuen Arbeitnehmers oder einer neuen Arbeitnehmerin die Vorlage eines Führungszeugnisses.

Wenn Sie hauptberuflich oder ehrenamtlich mit Minderjährigen arbeiten wollen, müssen Sie auf Verlangen ein „erweitertes Führungszeugnis“ vorlegen.

Am häufigsten werden folgende Führungszeugnisse gewünscht:

das Führungszeugnis (N) für private Zwecke

das Führungszeugnis (O) zur Vorlage bei einer deutschen Behörde

Das erweiterte Führungszeugnis soll die Beschäftigung von einschlägig vorbestraften Bewerbern und Bewerberinnen in sensiblen Bereichen verhindern. Dazu zählen beispielsweise folgende Tätigkeiten:

Erzieher oder Erzieherin

Lehrer oder Lehrerin

Schulbusfahrer oder Schulbusfahrerin

Bademeister oder Bademeisterin

Sporttrainer oder Sporttrainerin

Die Daten des Führungszeugnisses stammen aus dem Bundeszentralregister. Das Bundeszentralregister enthält beispielsweise strafgerichtliche Verurteilungen, Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten und Vermerke über die Schuldunfähigkeit.

In das erweiterte Führungszeugnis werden dieselben Eintragungen wie in ein einfaches Führungszeugnis aufgenommen. Daneben werden weitere Verurteilungen vermerkt, die einer Arbeit mit Minderjährigen entgegenstehen können, beispielsweise alle Geldstrafen wegen Besitzes von Kinderpornographie oder exhibitionistischer Handlungen.

Die Eintragungen bleiben nicht auf Dauer im Register. Nach Ablauf bestimmter Fristen werden sie gelöscht. Enthält das Bundeszentralregister keine für das Führungszeugnis relevanten Daten, steht im Führungszeugnis „Inhalt: keine Eintragung“. Die betreffende Person darf sich dann als nicht vorbestraft bezeichnen.

Wird für eine Person, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der EU besitzt, ein Führungszeugnis beantragt, wird automatisch ein europäisches Führungszeugnis ausgestellt.

Dies ist unabhängig davon, welche Art eines Führungszeugnis beantragt wird (normales Führungszeugnis, erweitertes Führungszeugnis, Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde…). Es besteht auch keine Wahlmöglichkeit, kein Europäisches Führungszeugnis zu erhalten.

Hat eine Person neben der deutschen Staatsangehörigkeit eine oder mehrere EU-Staatsangehörigkeiten, wird ebenfalls ein Europäisches Führungszeugnis ausgestellt; bei mehreren EU-Staatsangehörigkeiten werden Auskünfte aus allen Herkunftsstaaten eingeholt.

 

Quelle: https://www.service-bw.de/leistung/-/sbw/Fuehrungszeugnis+erweitert+beantragen-2007-leistung-0/z-70174