Vorstandsbeschluss des LJR BW – zur Erweiterung der Übergangsregel für den Erwerb einer JuLeiCa

 

Um es Verbänden zu erleichtern, ihre langjährig Aktiven noch unkompliziert mit einer JuleiCa zu versehen, hat der Landesjugendring-Vorstand eine Ausnahmeregelung für 2024 beschlossen, die die bisherige Übergangsregel ergänzt. Die JuleiCa kann auch in 2024 an Personen ausgestellt werden, die neben einer auch länger zurückliegenden Grundausbildung an einer Auffrischung, einer Präventionsschulung zu sexualisierter Gewalt und einem Erste-Hilfe-Kurs teilgenommen haben.

 Der Stadtjugendring Stuttgart schließt sich dieser Empfehlung des LJR BW an. Im Frühjahr 2024 haben wir deshalb für Euch wieder ein Fortbildungspacket geschnürt.

Am Samstag (03.02.2024.) findet von 10 bis 17 Uhr die Fortbildung „Kinderschutzbasics für Jugendleiter_innen & Friends“ beim Stadtjugendring Stuttgart statt. Inhalte der Fortbildung sind u.a. (1) Kinderrechte (2) Einführung in das Themenfeld Kindeswohl/-gefährdung (3) Sexualisierte Gewalt, grenzachtender Umgang (4) Leitlinien der Prävention & Intervention von Ehrenamtlichen. Eine Teilnahmegebühr wird nicht erhoben.

Ein Erste-Hilfe-Training speziell für Leiter_innen von Kinder- und Jugendgruppen findet am Samstag (02.03.2024.) von 9 bis 18 Uhr ebenfalls beim Stadtjugendring Stuttgart statt. Themen sind unter anderem: Eigenschutz, Rettungskette, Seitenlage, Wiederbelebung und Defibrillation, Erste Hilfe bei kleineren Unfällen, Knochenbrüche und Gelenkverletzungen, Epileptischer Anfall, Insektenstich im Mund-Rachen-Raum, Bewusstlosigkeit, Schock. Die Teilnahmegebühr beträgt 15,00 Euro.

Wenn beide Fortbildungen erfolgreich absolviert wurden, kann eine JuLeiCa von uns ausgestellt werden.

Wie auch 2023 schon liegt die Beurteilung, ob ein*e Ehrenamtliche*r für die Übergangsregel qualifiziert ist, bei den ausstellenden Verbänden.

Wichtig zu wissen – Ab 01.01.2026 gilt für Zuschüsse aus dem Landesjugendplan, dass Betreuer*innen „für ihren Einsatz mindestens im Umfang einer Juleica-Ausbildung oder einer vergleichbaren Ausbildung qualifiziert sind. Bis dahin werden noch Ausbildungen anerkannt, die nicht alle Inhalte einer Juleica-Ausbildung, mindestens aber die Prävention sexualisierter Gewalt beinhalten.

 

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