Kinderschutz Basics I

Kindeswohl

Was steckt hinter dem Begriff „Kindeswohl“? Zwar wird die Begrifflichkeit „Kindeswohl“ z.B. im BGB, bei familiengerichtlichen Rechtsprechungen oder staatlichen Interventionen als sachlicher Maßstab eingesetzt, klar definiert ist sie jedoch nicht. Es handelt sich um einen unbestimmten Rechtbegriff, der sich zum einen an den Grundbedürfnissen und zum anderen an den Rechten von Kindern und Jugendlichen orientiert.

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Werden die kindlichen Grundbedürfnisse ausreichend befriedigt und Kinderrechte geachtet, kann in der Regel davon ausgegangen werden, dass das Kindeswohl gesichert ist. Die Voraussetzungen für ein Heranwachsen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit sind dadurch gegeben.

Welche Rechte haben Kinder und Jugendliche?
Damit über die Rechte von Kindern ein weltweiter Konsens herrscht, haben Politiker*innen und Expert*innen fast aller Staaten der Welt einen Vertrag geschlossen – die UN-Kinderrechtkonvention. Vor 30 Jahren (1992) hat sich Deutschland durch die Ratifizierung dazu verpflichtet, die Rechte von Kindern zu achten, zu schützen und zu fördern. Inzwischen wurde die Konvention bereits um drei Zusatzprotokolle erweitert.

Zentrale Kinderrechte im Überblick:
  1. Gleichheit: Alle Kinder haben die gleichen Rechte. Kein Kind darf benachteiligt werden.
2. Gesundheit: Kinder haben das Recht gesund zu leben, Geborgenheit zu finden und keine Not zu leiden.
3. Bildung: Kinder haben das Recht zu lernen und eine Ausbildung zu machen, die ihren Bedürfnissen und Fähigkeiten entspricht.
4. Spiel und Freizeit: Kinder haben das Recht zu spielen, sich zu erholen und künstlerisch tätig zu sein.
5. Freie Meinungsäußerung und Beteiligung: Kinder haben das Recht bei allen Fragen, die sie betreffen, mitzubestimmen
und zu sagen, was sie denken.

6. Schutz vor Gewalt: Kinder haben das Recht auf Schutz vor Gewalt, Missbrauch und Ausbeutung.
7. Zugang zu Medien: Kinder haben das Recht sich alle Informationen zu beschaffen, die sie brauchen, und ihre eigene Meinung zu verbreiten.
8. Schutz der Privatsphäre und Würde: Kinder haben das Recht, dass ihr Privatleben und ihre Würde geachtet werden.
9. Schutz im Krieg und auf der Flucht: Kinder haben das Recht im Krieg und auf der Flucht besonders geschützt zu werden.
10. Besondere Fürsorge und Förderung bei Behinderung: Behinderte Kinder haben das Recht auf besondere Fürsorge und Förderung, damit sie

aktiv am Leben teilnehmen können.

In Deutschland gibt es aktuell noch keine ausdrücklich geregelten Kindergrundrechte

 

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(Informiere dich hier), warum Kinderrechte ins Grundgesetzt gehören!). Grund dafür ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass die allgemeinen Grundrechte auch Kinder und Jugendliche implizieren. Andere Gesetze, wie das Stgb oder das SGB VIII richten sich hingegen durchaus auch explizit an Kinder und deren Schutz.

Welche Grundbedürfnisse haben Kinder und Jugendliche?
Anhand der Pyramide lassen sich drei verschiedene Bedürfnisgruppen ableiten:

  1. Das Bedürfnis nach Existenz
    (physiologische Bedürfnisse wie Essen, Trinken, Schlaf, Körperhygiene)
  2. Das Bedürfnis nach sozialer Bindung und Verbundenheit
    (z.B. emotional-soziale Zuwendung durch kontinuierliche und verlässliche Bezugspersonen)
  3. Das Bedürfnis nach Wachstum
    (Befriedigung der Bedürfnisse nach kognitiven, emotionalen und sozialen Anregungen, z.B. durch altersgerechte Interaktion wie Zärtlichkeit, angemessenes Lob, Beschäftigung, Spiel

    Die untersten Stufen der Pyramide bilden die Grundbedürfnisse, welche befriedigt sein müssen, bevor sich das Kind den weiteren Bedürfnissen widmen kann.

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Jedes Kind hat Bedürfnisse, deren Erfüllung für eine altersgerechte und gesunde Entwicklung notwendig ist. Welche Bedürfnisse das sind ist dabei von Kind zu Kind unterschiedlich. Die Bedürfnispyramide nach Maslow unternimmt den Versuch einer ersten Orientierung.