Verordnungen des Landes Baden-Württemberg

Angebote Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit

 

Mit Beschluss vom 26. Mai 2020 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus geändert. Die neuen Regelungen gelten ab Mittwoch, den 27. Mai 2020, beziehungsweise Dienstag, den 2. Juni 2020. Hier könnt ihr alles nachlesen: CoronaVO „Angebote Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit“

Parallel zur Erarbeitung der Verordnung wurden gemeinsame Empfehlungen und Hygienehinweise zur Erstellung von Hygienekonzepten für Angebote und Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit/­Jugendsozialarbeit in Baden-Württemberg von AGJF, Landesjugendring, Städtetag, Landkreistag Gemeindetag, KVJS – Landesjugendamt, LAG Jugendsozialarbeit, LAG Mobile Jugendarbeit/Streetwork und Netzwerk Schulsozialarbeit erstellt. Die Empfehlungen und Hinweise wurde mit dem zuständigen Ministerium für Soziales und Integration und dem Landesgesundheitsamt abgestimmt.