Infos zu Corona und der verbandlichen Jugendarbeit

Neue Verordnung tritt am 02.06.2020 in Kraft

Das Ministerium für Soziales und Integration erlässt eine Verordnung zur Öffnung der Angebote der Kinder- und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit nach § 4 Absätze 4 und 6 der Corona-Verordnung der Landesregierung (Corona-VO) vom 27.05.2020.

Die Angebote der Kinder- und Jugendarbeit/­Jugendsozialarbeit werden mit Wirkung vom 02.06.2020 schrittweise geöffnet.

 

Die erste Fassung der Verordnung tritt am 14.06.2020 außer Kraft und wird durch eine befristete Verordnung mit Laufzeit bis 14.07.2020 ersetzt, welche durch eine Verordnung mit Laufzeit bis 31.08.2020 ersetzt werden wird. Je nach aktuellem Infektionsgeschehen können sich die Gültigkeiten der Verordnungen ändern.

In der Verordnung sind folgende Regelungen vorgesehen:
Mit Wirkung vom 02.06.2020 können Träger der Kinder- und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit für bis zu maximal 15 Personen (Betreuende und Teilnehmende werden bei der Berechnung der Personenzahl zusammengezählt) folgende Angebote machen:

  1. Termine in Beratungs- und Anlaufstellen,
  2. feste Gruppenangebote,
  3. Stunden- und Tagesangebote,
  4. Angebote mit länger als 24-stündiger Laufzeit und Übernachtung in der eigenen Wohnung,

unter der Voraussetzung, dass:

  • pro Person eine Fläche von 10 Quadratmetern während des Angebots im genutzten Innenraum sowie auf der genutzten Außenfläche zur Verfügung steht.
  • Die Abstandsregelung von 1,5 Metern zwischen Betreuenden und Teilnehmenden durchgängig eingehalten werden kann. Bei den Teilnehmenden ist auf eine Beachtung der Abstandsregelungen hinzuwirken.
  • Der Träger ein Hygieneschutzkonzept erarbeitet hat und den Arbeitsschutz für ehren- und hauptamtliche Fachkräfte gewährleisten kann. Bezüglich der Hygieneschutzkonzepte wird insbesondere auf die Hygieneschutzhinweise des Ministeriums für Soziales und Integration hingewiesen: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/sich-vor-corona-schuetzen/.
  • Die Handkontaktoberflächen der Einrichtungen sind einmal täglich gründlich zu reinigen, kommen mehrere Gruppen mit maximal 15 Personen im Laufe des Tages mit den Handkontaktoberflächen in Berührung, sind diese nach Benutzung zweimal täglich gründlich zu reinigen.
  • Bei Angeboten in Innenräumen sind diese stündlich gründlich per Stoß-/Durchzugslüftung zu lüften.
  • Eine verbindliche Dokumentation der Teilnehmenden und Betreuenden, von deren Kontaktdaten sowie der Daten zur Teilnahme durch den Träger sicherzustellen und für vier Wochen nach Ende des Angebots vorzuhalten und dem örtlich zuständigen Gesundheitsamt im Bedarfsfalle zur Verfügung zu stellen ist. Hierzu ist bei Beginn der Teilnahme durch den Teilnehmenden bzw. den verantwortlich Betreuenden ein Formular inklusive einer Erklärung zu Vorerkrankungen und zu möglichen Kontakten von an Covid-19-Erkrankten auszufüllen.
  • Es besteht ein grundsätzliches Kontaktverbot zwischen Teilnehmenden mehrerer Angebote. Dies ist auch durch entsprechende Wegeregelungen in den Einrichtungen ab-zusichern. Finden Angebote in zeitlicher Abfolge zu einander statt, so sind zwischen den Enden und Anfängen der einzelnen Angebote eine Pause von 30 Minuten festzu-legen, um zu gewährleisten, dass es nicht zu Kontakten zwischen den Teilnehmen-den kommt.
  • Personen, die in den vergangenen 14 Tagen Kontakt zu an Covid-19-Erkrankten hatten, selbst erkrankt waren oder als Kontaktperson der Kategoriegruppe 1 (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Kontaktperson/Management.html#doc13516162bodyText3) gelten, von der Teilnahme ausgeschlossen werden.

Aufsuchende und offene Angebote sowie Angebote mit auswärtigen Übernachtungen bleiben zunächst untersagt. Die Konzeption zur Wiederermöglichung dieser Angebotsformen wird die AG „Strategie zum Hochfahren der Angebote der Kinder- und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit“ bis zum 5.6.2020 erarbeiten.

Wenn ihr Fragen habt, meldet euch gerne bei uns. Am besten per Mail an alexander.schell@sjr-stuttgart.de