Ergebnisse des Fachtags

Mindestanforderungen zur Aufnahme von Vereinen junger Migrantinnen und Migranten (VJM)

  • evtl. Aufnahme zunächst von temporärer Dauer
  • Dokumentation der Verbandsaktivitäten bei der Aufnahme
  • Regelmäßiger Check der Aktivitäten („Es ist leichter, im Jugendring drinnen zu sein, als hinein zu kommen.“)
  • Überprüfung der Jugendringsatzungen auf unnötige Hindernisse, z.B. Mindestmitgliederanzahl (die sollte nicht zu hoch sein) oder die Bestandsdauer (Zeitdauer seit der Gründung sollte nicht zu lang sein, um z.B. auch Initiativen oder jungen Vereinen gerecht zu werden)
  • Anerkennung und Wertschätzung (wechselseitig) der Identität der restlichen Jugendverbände, z.B. Ergänzung der Satzung durch Leitlinien oder Visionen
  • Satzungen der beantragenden Organisation müssen andere akzeptieren
  • Unterstützung der VJM bei der Erarbeitung der formalen Notwendigkeiten, z.B. bei der Satzung
  • Unterstützung bei der lebendigen Praxis der formalen Strukturen
  • Klärung des JV-Begriffes ist notwendig
  • Bewusste Kenntnisse und Hintergrundinformationen über die VJM (evtl. auch über die zugehörige Erwachsenenorganisation) bei der Aufnahme, Sammlung von Hintergrundinformationen
  • In der Satzung muss die Zusammensetzung des Vorstands jugendfreundlich sein (z.B. Mehrheit oder mindestens ein VO-Mitglied ist unter 27, o.ä.)
  • Der aufzunehmende Verband hat eine eigenständige Jugendsatzung, Jugendordnung oder ein anderes Jugendregelwerk
  • Der Verband fußt auf der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und ist daher auch antirassistisch und antifaschistisch
  • Es existiert eine demokratische Struktur im Verband
  • Er ist an Kooperationen mit anderen Mitgliedern im Jugendring interessiert
  • Die Arbeit im Verband ist auf Kontinuität ausgelegt (evtl. ist hier eine Besonderheit zu nennen: die Initiativen, die sich nur für eine begrenzte Zeit zusammen schliessen, diese können evtl. vom Jugendring begleitet werden.)
  • Geschlechtergerechtigkeit ist Querschnittsaufgabe
  • Die Anerkennung nach §75 KJHG wird angestrebt, muss aber bei Aufnahme noch nicht vorhanden sein
  • Mitgliedschaft verpflichtet zur Mitarbeit im Jugendring
  • Kein allgemeines Vorgehen, sondern individuelle Betreuung von einzelnen Gruppen
  • Direkte und individuelle Unterstützung der Gruppen bei der Aufnahme
  • Gründung eines Aufnahmearbeitskreis
  • eines eigenständigen Jugendvorstandes
  • der Jugendarbeit als Vereinziel in der Satzung des Erwachsenenverbandes
  • der Funktion der Jugendsprecher im Erwachsenenvorstand
  • eines eigenständigen Jugendetats des VJM
  • Gruppen sollen in ihrer Entwicklung gefördert und gefordert werden
  • Steuerung der Aufnahme und der Entwicklung von Jugendstrukturen über die Förderung
  • Ziel: Aufbau und Etablierung von Jugendarbeit in den Vereinen und Öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe
  • niederschwelliger Zugang zur Aufnahme


Rahmenbedingungen im Aufnahmeverband zur Öffnung
  • Gerechte Ressourcenverteilung: VJM haben nur da Zugang zu Information und Ressourcen der Jugendhilfe (personell, materiell und strukturell), wo sie aufgesucht, akzeptiert, informiert und trotz vieler Mängel und Nachholbedarf in ihren organisierten (verbandlichen) Strukturen, auf gleicher Auge gefördert und gefordert werden.
  • Aufhebung der Förderdeckelung bei Zuwachs der partizipierenden Gruppen fordern
  • Jugendpolitische Begleitung und Interessenvertretung sicherstellen
  • Personalressource zur Begleitung der Gruppen ermöglichen
  • Verbände im Netzwerk mitnehmen ? Konkurrenz beachten
  • keine Zangskooperation
  • Modell „Integrationslotsen“ für die verbandliche Jugendarbeit
  • Die Frage nach „Macht der Mehrheiten oder Jugendarbeit als gemeinsames Ziel“ intern ausdiskutieren (z.B. Verhältnis der Stimmen großer Verbände im Vergleich zu Einzelvereinen)
  • Verbände sind Wertegemeinschaften: Jugendring als Dachverband muss offen für alles sein, über die Öffnung muss innerhalb der Mitgliedsverbände Einigkeit bestehen, einzelne Mitgliedsverbände (z.B. religiöse Verbände) dürfen sich aber auch in bestimmten Bereichen abgrenzen können

  • Konsens über den Begriff „Interkultur“ herstellen:
    - Selbstverständnis klären
    - beidseitigen Nutzen darstellen


Konkrete Hilfestellungen:
  • Zugänge zu Jugendhilfestrukturen schaffen
  • Aufsuchende Methode bei der Kontaktaufnahme und –pflege entwickeln